Nach gesellschaftlichem Umfeld unterschiedliche - geordnete und geregelte Form - des Zusammenlebens von Mann und Frau. In der abendländisch-europäischen Kultur hat sich vom jüdisch-christlichen Denken beeinflusst die monogame Eheform durchgesetzt:
Mann und Frau sind in gegenseitiger Liebe und Treue, in gegenseitiger Achtung und Verantwortung ein Leben lang miteinander verbunden und auch aneinander gebunden. In der modernen Gesellschaft ist die Institution Ehe in die Krise geraten, weil angesichts der enormen Erwartungen an eine Partnerschaft und der großen Belastungen andererseits immer mehr Menschen glauben, ein Partner allein könne nicht ein Leben lang die wechselnden Erwartungen und Bedürfnisse "befriedigen". Eine lebenslange Bindung "auf gut Glück" und eine ungewisse Zukunft, sei eigentlich unzumutbar.
Für Christen ist dagegen die lebenslange Treue zu einem Partner und die einer einzigen Person exklusiv zugewandte personale Liebe Bild und Gleichnis der Liebe Gottes zum Menschen und der innigen Verbindung Jesu zu seiner Kirche. Darum nennt die Kirche die Ehe ein "Sakrament": Ein Bild einer anderen, tieferen göttlichen Wirklichkeit, die nicht nur etwas bildlich-anschaulich darstellt, sondern auch das bewirkt, was sie darstellt; so wie eine meditative Musik nicht nur ruhig klingt und Entspanntheit musikalisch darstellt, sondern auch Entspannung, Beruhigung, Vertiefung bewirkt. So wie die Musik nicht nur Entspannung darstellt, sondern Entspannung ist, so stellt die sakramentale Liebe zwischen zwei Menschen nicht nur Gottes Liebe dar, sondern Gott ist in ihr wirksam und anwesend. Darum vertrauen Christen auch darauf, trotz aller Belastungen und Schwierigkeiten, dass eine lebenslange Treue und "ewige Liebe" mit Gottes Hilfe möglich sind.
Dokumente für die kirchlichen Trauung?
Für alle:
Bei Ledigen:
Bei Verwitwete:
Bei Geschiedenen:
Was muss für eine kirchliche Ehe vorbereitet werden?
Das Paar meldet sich in einer der Wohnpfarren. Vorrang hat die Pfarre der Braut, es kann aber auch die Pfarre des Bräutigams gewählt werden. Auch eine andere Pfarre ist möglich, allerdings muss dann von der Pfarre der Braut eine Entlassung erteilt werden.
In der Pfarrkanzlei wird vorerst geregelt:
Später wird dieses Gespräch geführt, zu dem weitere Fragen und Hintergründe zur Eheschließung besprochen werden.
Bei diesem Gespräch wird auch über den Ablauf der Trauungsfeier gesprochen. Die persönlichen Wünsche für die Feier können hier besprochen werden.
Das Eheseminar soll vor der Trauung besucht werden. Dort spricht meist ein Ehepaar, ein Arzt und ein Priester mit einer Gruppe von Paaren, die sich auf die Trauung vorbereiten.
Etwa eine Woche vor der Trauung ist eine kurze Kontaktaufnahme wertvoll, um noch eventuelle organisatorische Fragen zu klären.
Trauung:
„Ich verspreche dir die Treue in guten wie in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis das der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.“
Dieses gegenseitige Versprechen geben sich Brautleute vor dem Priester (oder Diakon), den Trauzeugen, Verwandten und Freunden im Angesicht der Kirche und in der Verantwortung vor Gott bei der Eheschließung.
Für das Sakrament der Ehe bedarf es jedoch einiger Voraussetzungen:
Wer sich für eine katholische Eheschließung entschieden hat, sollte sich frühzeitig mit dem Pfarramt der Gemeinde, in der einer der Partner wohnt, in Verbindung setzen. Im Gespräch mit dem Pfarrer werden der Hochzeitstermin und der Zeitpunkt für das Traugespräch festgelegt.
Folgende Dokumente sind von jedem Partner erforderlich:
Im Traugespräch lernen sich das Brautpaar und der Seelsorger besser kennen. Neben dem Ablauf des Traugottesdienstes können auch persönliche Fragen besprochen werden. Die Brautleute erhalten auch Informationen über Ehevorbereitungskurse, die sich unter anderem mit dem Verständnis von Partnerschaft und dem kirchlichen Eheverrständnis auseinandersetzen. Außerdem wird im Traugespräch das „Trauungsprotokoll“ ausgefüllt, in dem die Personalien aufgenommen, die Frage nach eventuellen Ehehindernissen, nach der Freiwilligkeit der Eheschließung usw. aufgenommen werden.
Hinweis: Bei einem konfessionsverschiedenen Paar ist eine Trauung in einem anderen Ritus möglich. Hierfür ist jedoch eine Befreiung von der Formpflicht, die beim Bischöflichen Generalvikariat beantragt werden kann, notwendig.
Wer kirchlich geheiratet hat, bleibt für die katholische Kirche ehelich gebunden, auch nach Trennung und Scheidung. Gegebenenfalls kann vom Diözesangericht festgestellt werden, ob eine Ehe schon von Anfang an aus rechtlicher Sicht nicht zu Stande gekommen ist. Was nachträglich eintritt, kann eine gültige Ehe nicht mehr ungültig machen.